Betreuungszeiten & Kosten
Damit Betreuung gut in den Familienalltag passt, sind klare Zeiten und transparente Kosten besonders wichtig. Hier finden Sie die wichtigsten Informationen auf einen Blick.
Betreuungszeiten
Montag bis Freitag
06:00–16:00 Uhr
Abweichende Betreuungszeiten können nach vorheriger persönlicher Absprache vereinbart werden.
Kosten der Betreuung
Die Betreuungskosten richten sich nach dem vereinbarten Betreuungsumfang sowie der individuellen familiären Situation. Deshalb können die tatsächlichen monatlichen Kosten von Familie zu Familie unterschiedlich ausfallen.
Ein Beispiel zur Orientierung
Bei einer Betreuung von 6 Stunden täglich an 5 Tagen pro Woche wird mit durchschnittlich 17 Betreuungstagen im Monat gerechnet.
Das entspricht etwa 102 Betreuungsstunden pro Monat.
Je nach Höhe des vom Amt festgelegten Elternbeitrags liegen die monatlichen Gesamtkosten in diesem Beispiel ungefähr zwischen 302 € und 417 €. Die Verpflegung ist darin bereits enthalten.
Bitte beachten Sie: Dieses Beispiel dient lediglich zur Orientierung. Die tatsächlichen Kosten werden für jede Familie individuell berechnet.
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Betreuungsumfang
abhängig von den vereinbarten Betreuungszeiten
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Familiäre Situation
wird bei der individuellen Berechnung berücksichtigt
👧👦
Geschwisterkinder
können die Kosten beeinflussen
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Individuelle Berechnung
auf Antrag beim Amt möglich
Wie setzen sich die Kosten zusammen?
Die Betreuungskosten setzen sich aus mehreren Bestandteilen zusammen:
Betreuungsentgelt
Ein Teil der Betreuungskosten wird durch das Amt für Familie, Jugend und Senioren übernommen. Der verbleibende Anteil richtet sich nach dem vereinbarten Betreuungsumfang.
Elternbeitrag an das Amt
Die Höhe des Elternbeitrags wird individuell festgelegt und kann je nach familiärer Situation unterschiedlich ausfallen.
Kostenübernahme bei Sozialleistungen
Familien, die Bürgergeld, Sozialhilfe, Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz, Kinderzuschlag oder Wohngeld erhalten, können vollständig vom Betreuungsentgelt befreit werden.
Nach Vorlage eines aktuellen Leistungsbescheids bzw. eines entsprechenden Nachweises werden die Betreuungsentgelte von der Wirtschaftlichen Jugendhilfe übernommen.
Gerne unterstütze ich Sie dabei, die für Ihre Familie geltenden Möglichkeiten zu klären.
Individuelle Berechnung auch ohne Sozialleistungen
Auch ohne Bezug von Sozialleistungen kann für Heilbronner Familien auf Antrag eine individuelle Berechnung des Betreuungsentgelts erfolgen. Dabei werden unter anderem das Familieneinkommen, Wohn- und Heizkosten sowie die persönliche Familiensituation berücksichtigt.

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